1. Jegliches Anfordern von Informationen oder Unterlagen
zu den von uns angebotenen Immobilienobjekten, schriftlich, mündlich oder elektronisch, bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote/Informationen oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet das Akzeptieren der nachfolgenden Bedingungen und Provisionssätze.

2. Unsere Nachweise und vermittelten Informationen
sind ausschließlich für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Die volle Provision gemäß u. a. Sätzen wird uns auch dann geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder weiter vermittelte Informationen an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen sowie, wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit Dritten abschließen. Diese Vereinbarungen gelten auch, falls ein Verwandter oder Familienmitglied kauft, bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden.

3. Bereits bekannte Angebote/Geschäftsgelegenheiten
müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich, unter Angabe von Quelle und Datum der Vorkenntnis, mitteilt und widerspricht.

4. Provisionspflicht,
gemäß unseren u. a. Sätzen, besteht auch bei Ersatz- oder Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Vermieter/Verkäufer oder dessen Nachfolger andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauft anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt, z. B. zunächst nur gemietet wurde und später ein Kauf zustande kommt oder ein Vertrag um zusätzliche Flächen ergänzt wird. Volle Provisionspflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften.

5. Unsere Maklerprovision ist verdient
und fällig mit Vertragsabschluss, wobei es unerheblich ist, um welche Art Vertrag (Kauf-, Miet-, Pacht-, Renten-, Erbbaurechts-, Leasing-, Options-, Werklieferungs-, Gesellschafts-, Beteiligungsvertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiger Vertrag) es sich handelt. Es zählt allein die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.

6. Unsere Angebote
basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit für die von uns weitergegebenen Angaben haften wir nicht. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenabschluss, Irrtum und Auslassungen bleiben vorbehalten.

7. Mitarbeiter unseres Hauses
sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, insbesondere auch nicht zu Provisionsverhandlungen und Inkasso ermächtigt.

8. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Auch die Abänderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für Mahnsachen.

10. Zusätzlich zu unseren nachfolgenden Provisionen,
welche vom Vermieter/Mieter/Verkäufer/Käufer/Besteller/Pächter/Nutzer/Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

11. Unsere Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:

11.1 Wohnraumvermietung:
vom Vermieter oder Besteller, von der Nettomiete 2,0 Monatsmieten

11.2 Gewerbliche Vermietung:
(Miet-, Pacht-, Leasingverträge u. ä. von Büros, Läden, Hallen u. ä. m.) vom Vermieter, Mieter oder Besteller
a) bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren von der Nettomiete oder Pacht 3,0 Monatsmieten
b) bei Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren von der Nettomiete 3,5 Monatsmieten
c) bei 10 Jahre überschreitender Vertragsdauer 3,8 Monatsmieten
d) bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten, unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer – je Recht 1,0 Monatsmiete
e) bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete oder Vertragsdauer
f) bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenständen, Waren, Kundenstamm etc. vom jeweiligen Wert, unabhängig von der Mietprovision 5 %

11.3 Verkauf von Grundbesitz:
a) bei An- und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern vom Verkäufer 3,0 % und vom Käufer 3,0 %
b) bei An- und Verkauf von Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien vom Käufer 5,0 %
c) bei An- und Verkauf von Baugrundstücken vom Käufer 5 %
d) bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5 % auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Berechtigten 2 %
e) bei Options-, An- und Vorkaufsrecht vom Verkehrswert, zu zahlen vom Berechtigten 2 %
f) bei Zwangsversteigerung aus den Gesamtaufwendungen einschl. bestehender Rechte, vom Ersteigerer 5 %

11.4 Geschäfts- und Unternehmensverkäufe:
An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen: von der gesamten Vertragssumme vom Käufer 5 %

11.5 Darlehen und Verträge aller Art:
vom Darlehensnehmer oder Auftragnehmer auf die Vertragssumme 3 %

11.6 Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten
berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen